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unter Ausschluss der Öffentlichkeit

  /ˈʊntɐ ˈaʊ̯sʃlʊs deːɐ̯ ˈœfn̩tlɪçˌkaɪ̯t/
  • ohne die Anwesenheit von Personen, die keine direkten Interessen haben (beispielsweise in einem Gerichtsverfahren, bei einem Treffen von Politikern); ohne Medienvertreter, ohne die Presse
à huis clos
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